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18. November 2020

„Digital Jetzt“– Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Förderung
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Gerne möchten wir Sie auf eine Möglichkeit zur GA Software Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinweisen. Dank der finanziellen Unterstützung durch das BMWI ist es Ihnen auch als mittelständisches Unternehmen möglich, einen Teil der Kosten für die GA Software TRIC® vom Bund zurückerstatten zu lassen.  

Gefördert wird unter anderem Software, die Arbeitsprozesse im Unternehmen effizienter gestalten und so die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen steigert. Auch die Planungs-Software TRIC® mit ihrem Leistungsumfang fällt in diese Kategorie. Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Projekt erhalten. 

Zu beachten ist, dass der Antrag gestellt und bewilligt sein muss, bevor Sie die Software kaufen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Das Förderportal für „Digital Jetzt“ ist für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. 

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden seit Januar 2021 in monatlich durchgeführten Losverfahren vergeben. Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Eine aktive Bestätigung der Teilnahme ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig. 

digital jetzt

Ausgewählte Nutzer erhalten automatische Benachrichtigungen und können anschließend einen Antrag  einreichen. Die Registrierung und Antragstellung sind ausschließlich über das Förderportal möglich. 

Die Antragstellung im Rahmen von „Digital Jetzt“ erfolgt ausschließlich über dieses Portal. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen werden dort eingegeben bzw. digital hochgeladen. 

Was ist „digital jetzt“? 

Im vergangenen Jahr wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm "digital jetzt" aufgelegt, um die Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen voranzutreiben. Ziel ist, KMUs als Antreiber der wirtschaftlichen Digitalisierung zu unterstützen und so die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland voranzutreiben. Bis (vorerst) 2023 können Anträge auf Förderung eingereicht werden. 

Die Bedeutung digitaler Technologien und Fähigkeiten sind seit der Corona-Pandemie so wichtig wie nie zuvor und ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Um in der heutigen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, sind diese Faktoren von entscheidender Wichtigkeit. Oft fehlen KMU jedoch gerade die finanziellen Ressourcen oder das Know-how, um einen solchen Umformungs-Prozess in die Wege zu leiten. 

Um diesen Missstand zu beheben, werden von Bund und Ländern Fördermittel für den digitalen Wandel bereitgestellt. Somit soll gesichert werden, dass deutsche Unternehmen aus dem klein- und mittelständischen Segment wettbewerbsfähig bleiben und nicht den Anschluss verlieren. Der Fokus liegt hierbei auf dem Ausbau digitaler Arbeitsabläufe und -prozesse innerhalb der Antragstellenden. 

Des Weiteren sollen die digitalen Kompetenzen der Beschäftigten gefördert werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Etablierung digitalisierter Prozesse einen nachhaltigen Effekt auf das unterstützte Unternehmen hat. Die reine Digitalisierung von Arbeitsabläufen verfehlt ihre positive Wirkung, wenn sie an den beteiligten Personen vorbeigeht. 

Was wird gefördert? 

Wie oben bereits erwähnt, lassen sich die Fördermöglichkeiten von KMU und Handwerk in zwei Kategorien zusammenfassen. Einerseits Investitionen in Technologien, andererseits Investitionen in die Fähigkeiten der Mitarbeiter. Hierbei spricht man auch von zwei Modulen, die wiederum unterschiedlich gefördert werden: 

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien bezieht sich auf die Anschaffung neuer Hard- und/oder Software. Technologien dieser Art können sowohl die interne wie auch die externe Vernetzung des Unternehmens betreffen. Hierzu zählen unter anderem: Künstliche Intelligenz, Automatisierung oder Projektmanagement Software. Wichtige Themen wie Big Data und Datensicherheit zählen natürlich genauso dazu. 

Modul 2: Die zweite Variante wäre Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Diese zielen darauf ab, die für die langlebige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendigen Kenntnisse direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Beispiele hierfür wären Weiterbildungen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der IT-Sicherheit oder Datenschutz. 

Da die Beantragung der Fördergelder bereits vor der Investition durchzuführen ist, muss die Beschreibung der zu fördernden Anschaffungen möglichst präzise sein. Hierzu zählt auch die klare Unterteilung in die beiden genannten Kategorien. Berechtigt für einen solchen Antrag sind kleine und mittelständische Unternehmen mit zwischen 3 und 499 Mitarbeitern. Hierbei auszunehmen sind Auszubildende sowie Lehrlinge. 

Weitere Informationen und Antragstool


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